Spielregeln des Talentmarktes

 

1. Ziel

Das Ziel des MainzerTalentmarktes ist es Waren- und Dienstleistungsgeschäfte zwischen den Mitgliedern im Rahmen eines eigenen Wirtschaftskreislaufs mittels eines bargeldlosen Verrechnungssystems abzuwickeln. Im Besonderen soll auch denjenigen eine Teilnahme am Handelskreislauf ermöglicht werden, die mangels Geld hierzu nicht in der Lage sind.


2. Teilnahme

Nach Anerkennung der Mitgliedsbedingungen die durch die Unterschrift auf dem Antrag bestätigt wird und Einzahlung der € 5 Eintrittsgebühr werden für die TeilnehmerInnen des Talentmarkts Mainz Zeitkonten eingerichtet. Für Organisation (z.B. Erstellen der Mitgliedszeitung), und Verwaltung wird ein monatlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1 Talent dem Gemeinschaftskonto gutgeschrieben.


3. Beendigung der Teilnahme

Die Mitgliedschaft läuft bis zum schriftlich erklärten Austritt. Voraussetzung dafür ist , daß das Zeitkonto nicht im Minus ist. Sollte dies der Fall sein, muß das Konto zunächst ausgeglichen werden, oder aber ein anderes Mitglied erklärt sich bereit , dieses Minus zu übernehmen.
Befindet sich ein Konto im Plus, ist ein Austritt sofort möglich. Das Guthaben kann innerhalb von 3 Monaten verbraucht werden, danach wird es dem Gemeinschaftskonto des Talentmarktes gutgeschrieben. Ein Ausgleich der Kontostände mit Geld ist nicht möglich.
Zinsen werden weder für Minusstände erhoben noch für Guthaben gezahlt.
Die Eintrittsgebühr und Mitgliedsbeiträge wird nicht zurückerstattet.


4. Verrechnungseinheit und Kontoführung

Die Verrechnungseinheit des Talentmarktes Mainz heißt "Talent". Ein Talent = 15 Minuten.
Grundsätzlich ist die Bewertung von Leistungen Verhandlungssache. Wird nichts gegenteiliges vereinbart gilt die erbrachte Stundenzahl als Grundlage für die Bewertung.


5. Überziehungsrahmen

Je ausgeglichener das Geben und Nehmen der einzelnen TeilnehmerInnen ist, desto besser funktioniert der Tauschring
Der Überziehungsrahmen beträgt minus 40 Talente. Möchte ein Teilnehmer diesen erhöhen ist dies nach Rücksprache bei den Stammtischen möglich.
Um den Austausch von Talenten zu fördern, soll ein Plus von mehr als 80 Talenten nicht überschritten werden.


6. Transparenz

Gebote und Gesuche der Mitglieder werden in der Zeitung „Marktplatz" veröffentlicht. Jedes Mitglied ist berechtigt in die Kontostände und den Umsatzumfang der anderen Mitglieder Einsicht zu nehmen. Die Kontenstände werden am Ende des Kalenderjahres veröffentlicht. Mit der Unterzeichnung der Beitrittserklärung willigt der/die TeilnehmerIn in die Weitergabe dieser Daten ein.


7. Haftung

Der Talentmarkt übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Schäden, die beim Tauschen von Leistungen oder Waren entstehen, noch für deren Qualität. Die etwaige Schadensregulierung liegt allein bei den Tauschpartnern/innen
Der Talentmarkt führt auch keine Tauschvermittlung durch. Er stellt lediglich mittels des „Marktplatzes" die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme der Mitglieder untereinander zur Verfügung.
Die Regelung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisse ist Sache der TeilnehmerInnen. Für Steuerforderungen haftet der Talentmarkt nicht.


8. Auschluß

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Spielregeln können Mitglieder ausgeschlossen werden
Dies muß zuvor in der Marktzeitung bzw. im monatl. Update angekündigt werden.