Spielregeln des Talentmarktes
1. Ziel
Das Ziel des MainzerTalentmarktes ist es Waren- und Dienstleistungsgeschäfte zwischen den Mitgliedern im Rahmen eines eigenen Wirtschaftskreislaufs mittels eines bargeldlosen Verrechnungssystems abzuwickeln. Im Besonderen soll auch denjenigen eine Teilnahme am Handelskreislauf ermöglicht werden, die mangels Geld hierzu nicht in der Lage sind.
2. Teilnahme
Nach Anerkennung der Mitgliedsbedingungen die durch die Unterschrift auf dem Antrag bestätigt wird und Einzahlung der € 5 Eintrittsgebühr werden für die TeilnehmerInnen des Talentmarkts Mainz Zeitkonten eingerichtet. Für Organisation (z.B. Erstellen der Mitgliedszeitung), und Verwaltung wird ein monatlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1 Talent dem Gemeinschaftskonto gutgeschrieben.
3. Beendigung der Teilnahme
Die Mitgliedschaft läuft
bis zum schriftlich erklärten Austritt. Voraussetzung dafür ist ,
daß das Zeitkonto nicht im Minus ist. Sollte dies der Fall sein, muß
das Konto zunächst ausgeglichen werden, oder aber ein anderes Mitglied
erklärt sich bereit , dieses Minus zu übernehmen.
Befindet sich ein Konto im Plus, ist ein Austritt sofort möglich. Das Guthaben
kann innerhalb von 3 Monaten verbraucht werden, danach wird es dem Gemeinschaftskonto
des Talentmarktes gutgeschrieben. Ein Ausgleich der Kontostände mit Geld
ist nicht möglich.
Zinsen werden weder für Minusstände erhoben noch für Guthaben
gezahlt.
Die Eintrittsgebühr und Mitgliedsbeiträge wird nicht zurückerstattet.
4. Verrechnungseinheit und Kontoführung
Die Verrechnungseinheit
des Talentmarktes Mainz heißt "Talent". Ein Talent = 15 Minuten.
Grundsätzlich
ist die Bewertung von Leistungen Verhandlungssache. Wird nichts gegenteiliges
vereinbart gilt die erbrachte Stundenzahl als Grundlage für die Bewertung.
5. Überziehungsrahmen
Je ausgeglichener das Geben
und Nehmen der einzelnen TeilnehmerInnen ist, desto besser funktioniert der
Tauschring
Der Überziehungsrahmen beträgt minus 40 Talente. Möchte ein Teilnehmer
diesen erhöhen ist dies nach Rücksprache bei den Stammtischen möglich.
Um den Austausch von Talenten zu fördern, soll ein Plus von mehr als 80
Talenten nicht überschritten werden.
6. Transparenz
Gebote und Gesuche der Mitglieder werden in der Zeitung Marktplatz" veröffentlicht. Jedes Mitglied ist berechtigt in die Kontostände und den Umsatzumfang der anderen Mitglieder Einsicht zu nehmen. Die Kontenstände werden am Ende des Kalenderjahres veröffentlicht. Mit der Unterzeichnung der Beitrittserklärung willigt der/die TeilnehmerIn in die Weitergabe dieser Daten ein.
7. Haftung
Der Talentmarkt übernimmt
keinerlei Haftung für eventuelle Schäden, die beim Tauschen von Leistungen
oder Waren entstehen, noch für deren Qualität. Die etwaige Schadensregulierung
liegt allein bei den Tauschpartnern/innen
Der Talentmarkt führt auch keine Tauschvermittlung durch. Er stellt lediglich
mittels des Marktplatzes" die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme
der Mitglieder untereinander zur Verfügung.
Die Regelung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisse
ist Sache der TeilnehmerInnen. Für Steuerforderungen haftet der Talentmarkt
nicht.
8. Auschluß
Bei schwerwiegenden Verstößen
gegen die Spielregeln können Mitglieder ausgeschlossen werden
Dies muß zuvor in der Marktzeitung bzw. im monatl. Update angekündigt
werden.